Einführung

 

Die Politik Europas im Bereich des Transports zu Lande ist seit der Unterzeichnung des Vertrags von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahr 1957 Teil der europäischen Agenda.

Einige Richtlinien, die in den 60er Jahren angenommen wurden, hatten keine Auswirkung auf die Politik der Eisenbahn, für dessen Verwaltung weiterhin die Nationalstaaten zuständig blieben.

Die gemeinsame Politik des Transports zu Lande wird sich erst in sehr viel späteren Jahren bestätigen mit der Programmierung des gemeinsamen Binnenmarktes im Jahr 1986. Jedoch wird diese Politik lediglich auf den Strassen-, den Flug- und den Schiffsverkehr Auswirkungen haben. Diese drei Bereiche waren schon aus ihren Verpflichtungen des öffentlichen Diensts ausgetreten.

Verglichen mit dem aus den 70er Jahren, stellte die Kommission, im Laufe der Zeit, einen deutlichen Rückgang des Marktanteils des Schienenverkehrs fest. Der Anteil des Eisenbahnsektors am Warentransport nahm von ursprünglichen 20% im Jahr 1970 auf 10,8% im Jahr 2008 zuück. Ein ähnlicher Abwärtstrend, von ursprünglichen 10,4% im Jahr 1970 auf 6,3% im Jahr 2008, wurde im Personentransport festgestellt, mit jedoch geringeren Folgen.  Dieser Rückgang wurde aus zwei Gründen von der Kommission als problematisch eingestuft:

  • Der Eisenbahntransport gilt als das ökologischste Verkehrsmittel,
  • dieser Sektor kann Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erzeugen.

Um die Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums voranzutreiben, verabschiedete die Europäische Union nach und nach eine Reihe von verschidenden Richtlinien, die diesem Negativtrend entgegenwirken sollten.

So sollten beispielsweise die Vernetzung, der Zugang zu den nationalen Schienennetzwerken verbessert werden und deren Interoperabilität begünstigt werden, indem notwendige Schritte eingeleitet werden, die technischen Normen und Regeln der technischen Nutzung zu harmonisieren, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs zu steigern.

Um die Interoperabilität und Sicherheit des Schienenverkehrs in einer freien Marktwirtschaft regeln und kontrollieren zu können, wurde notwendigerweise eine Europäische Agentur des Schienenverkehrs, sowie mehrere nationale Sicherheitsbehörden gegründet. So wurde im Jahr 2009 laut Gesetz vom 22. Juli 2009, bezüglich der Eisenbahnsicherheit, die Administration des chemins de fer (ACF) Luxemburgs gegründet.

Daraufhin wurde ihr im Laufe der Zeit weitere Zuständigkeitsbereiche zuerteilt. Heutzutage umfasst das Arbeitsfeld der ACF die drei folgenden Bereiche:

  • die Sicherheit und Interoperabilität des Eisenbahnsystems ;
  • die unabhängige Verteilung der Kapazitäten der Eisenbahninfrastruktur, sowie die Festsetzung der Tarife für das Nutzen der Eisenbahninfrastruktur ;
  • die Sicherheitsbehörde der Tram.

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